Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Das Unternehmen BINDL-IMMOBILIEN verpflichtet sich mit der Verkaufsgarantie dem Eigentümer gegenüber, seine Immobilie zu einem realistischen Marktpreis und einer angemessenen Zeitspanne zu verkaufen. Sollten wir als Unternehmen diesen Preis trotz marktgerechter Bedingungen nicht erzielen oder die vereinbarte Zeitspanne überschreiten, leisten wir dem Eigentümer eine Garantiezahlung.
Der marktgerechte Preis wird von unseren erfahrenen Immobilien-Experten gemeinsam mit dem Eigentümer der Immobilie – teilweise auch mit Hilfe von erfahrenen Architekten und Gutachtern – professionell ermittelt und anschließend vertraglich fixiert.
Wir zahlen dem Eigentümer der Immobilie garantiert mind. 1.000,- EUR, wenn wir seine Immobilie nicht zu dem ermittelten Preis oder in der vereinbarten Zeitspanne verkaufen.
Grundsätzlich bieten wir die Verkaufsgarantie für alle gängigen Immobilienarten- also für Häuser, Wohnungen sowie Grundstücke – Freizeit und Kapitalanlageimmobilien- an, bei denen eine Wertermittlung konkret durchgeführt werden kann bzw. die zu einem marktüblichen Preis verkauft werden sollen. Ausgenommen hierbei sind natürlich nur Liebhaberobjekte mit entsprechenden Liebhaberpreisen.
Die Leistungsgarantie richtet sich an alle Eigentümer, die über uns Ihre Immobilie verkaufen. Diese Garantie ist ein Maßnahmenpaket, das dem Kunden unsere Aktivitäten aufzeigt. Der Kunde kann dadurch sehen, dass wir die modernsten Vertriebs- und Marketingmethoden für seine Immobilie anwenden. Mit dieser Garantie erhält er zudem die Möglichkeit, unsere Leistungen mit denen von anderen Maklerunternehmen zu vergleichen. Die Verkaufsgarantie ist aber auch für jene Eigentümer gedacht, die eine besondere Sicherheit benötigen – zum Beispiel, wenn eine Hausverwaltung einen Eigentümer oder ein Anwalt eine Erbengemeinschaft vertritt oder wenn ein Eigentümer zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt das Geld aus dem Verkauf benötigt.
Die Verkaufsgarantie ist mit einem marktüblichen Makler-Alleinauftrag verbunden und wird explizit zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart.
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